Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2026

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beherbergungsverträge zwischen STAY 14 – Marie Christin Franz (nachfolgend „Vermieter“) und dem Gast (nachfolgend „Gast“) über die zeitweise Überlassung von Ferienwohnungen sowie für alle hiermit zusammenhängenden Leistungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Mit Abschluss der Buchung erkennt der Gast diese AGB sowie die Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

 

§ 2 Vertragsabschluss

Der Beherbergungsvertrag kommt durch Annahme der Buchung durch den Vermieter zustande.

Bucht eine Person für weitere Mitreisende, haftet sie als Vertragspartner gemeinsam mit allen Mitreisenden gesamtschuldnerisch für sämtliche Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, allen Mitreisenden die Hausordnung und diese AGB zugänglich zu machen und für deren Einhaltung Sorge zu tragen.

Der Gast haftet für sämtliche Handlungen seiner Mitreisenden, Besucher, Kinder sowie mitgebrachter Haustiere.

 

§ 3 Buchung und Zahlung

Die Buchung erfolgt über die Website des Vermieters oder über externe Buchungsplattformen (z. B. Booking.com, Airbnb, VRBO oder vergleichbare Vermittlungsplattformen).

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise.

Soweit nicht anders vereinbart, ist der vollständige Mietpreis vor Anreise fällig.

Der Vermieter ist berechtigt, eine Buchung bei ausbleibender Zahlung entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu stornieren.

 

§ 4 Kaution

Der Vermieter ist berechtigt, vor Anreise eine angemessene Sicherheitsleistung (Kaution) zu verlangen.

Die Kaution dient ausschließlich der Sicherung berechtigter Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen

Beschädigungen,

außergewöhnlichem Reinigungsaufwand,

Schlüsselverlust,

Vertragsverletzungen,

offenen Forderungen.

Nicht benötigte Kautionsbeträge werden nach Beendigung des Aufenthalts innerhalb angemessener Frist zurückerstattet.

 

§ 5 Check-in

Der Check-in erfolgt kontaktlos.

Voraussetzung für den Zugang zur Unterkunft ist der vollständige Online-Check-in einschließlich der wahrheitsgemäßen Angabe aller erforderlichen Daten.

Der Vermieter ist berechtigt, vor Freigabe des Zugangscodes einen Identitätsnachweis zu verlangen.

Der Zugangscode ist ausschließlich für den gebuchten Gast bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

§ 6 Check-out

Die Unterkunft ist am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr vollständig geräumt, besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.

Ein späterer Check-out bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Erfolgt die Rückgabe nach 10:00 Uhr, kann eine Gebühr von 20 € je angefangener Stunde erhoben werden.

Nicht rechtzeitige Rückgabe der Unterkunft

Wird die Unterkunft ab 12:00 Uhr ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters weiterhin genutzt oder nicht vollständig geräumt zurückgegeben, gilt die Unterkunft als nicht ordnungsgemäß zurückgegeben.

In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt,

eine Nutzungsentschädigung in Höhe des jeweils gültigen Übernachtungspreises für jede angefangene weitere Nacht,

zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 150 € je angefangenem Kalendertag

zu verlangen.

Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Hierzu zählen insbesondere

• entgangene Einnahmen aus Folgebuchungen,

• Kosten für Ersatzunterkünfte anderer Gäste,

• zusätzliche Reinigungs- und Organisationskosten,

• Rechtsanwaltskosten, soweit gesetzlich erstattungsfähig,

• Gerichts- und Vollstreckungskosten,

• Kosten einer erforderlichen Räumung.

Die bloße Räumung durch einzelne Personen genügt nicht. Die Unterkunft gilt erst dann als ordnungsgemäß zurückgegeben, wenn sämtliche Gäste ausgezogen sind, alle persönlichen Gegenstände entfernt wurden und sämtliche Schlüssel zurückgegeben wurden.

 

§ 7 Nutzung der Unterkunft

Die Unterkunft darf ausschließlich zu Wohn- und Erholungszwecken für die im Beherbergungsvertrag angegebenen Personen genutzt werden.

Nicht gestattet sind insbesondere:

• die gewerbliche Nutzung der Unterkunft,

• jede Form der Untervermietung oder Weitergabe an Dritte,

• Veranstaltungen, Feiern oder Partys,

• Junggesellen- oder Junggesellinnenabschiede,

• Foto-, Film- oder Videoaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige schriftliche Zustimmung,

• die Nutzung der Unterkunft für rechtswidrige Zwecke,

• die Lagerung gefährlicher Stoffe oder leicht entzündlicher Materialien,

• das Mitführen oder Lagern von Waffen oder verbotenen Gegenständen,

• die Herstellung, Lagerung oder der Konsum illegaler Betäubungsmittel.

Der Vermieter ist bei schwerwiegenden Verstößen berechtigt, den Beherbergungsvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge besteht in diesem Fall nicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

§ 8 Besucher und zusätzliche Gäste

Die gebuchte maximale Personenzahl darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.

Besucher sind zwischen 08:00 Uhr und 22:00 Uhr willkommen, sofern hierdurch keine Belästigung anderer Hausbewohner entsteht.

Das Übernachten von nicht angemeldeten Personen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

Werden nicht angemeldete Übernachtungsgäste festgestellt, ist der Vermieter berechtigt,

den regulären Übernachtungspreis nachzuberechnen,

zusätzlich eine Vertragsstrafe von 100 € je Person und Nacht zu verlangen,

sowie den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

§ 9 Minderjährige

Die Buchung darf ausschließlich durch volljährige Personen erfolgen.

Eltern und Aufsichtspersonen haften für sämtliche durch Minderjährige verursachten Schäden sowie für die Einhaltung dieser AGB und der Hausordnung.

 

§ 10 Ruhezeiten

Zur Rücksichtnahme auf andere Hausbewohner gelten folgende Ruhezeiten:

Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr

Während dieser Zeiten sind alle vermeidbaren Lärmbelästigungen zu unterlassen.

Musik, Fernsehen und sonstige Unterhaltungselektronik dürfen ausschließlich in Zimmerlautstärke betrieben werden.

 

§ 11 Rauchverbot

In sämtlichen Innenräumen des Gebäudes gilt ein absolutes Rauchverbot.

Dies gilt insbesondere für

• Zigaretten

• Zigarren

• Pfeifen

• E-Zigaretten

• Tabakerhitzer

• Cannabisprodukte

• Shishas

Das Rauchen an geöffneten Fenstern oder Haustüren gilt ebenfalls als Verstoß.

Bei Verstößen wird eine Vertragsstrafe von 250 € erhoben.

Zusätzlich trägt der Gast sämtliche Kosten einer erforderlichen Spezialreinigung (z. B. Ozonbehandlung), Geruchsbeseitigung sowie etwaigen Mietausfall, soweit dieser nachweislich entstanden ist.

 

§ 12 Haustiere

Haustiere sind ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

Für Haustiere wird das jeweils veröffentlichte Entgelt berechnet.

Der Tierhalter haftet uneingeschränkt für sämtliche durch das Tier verursachten Schäden oder außergewöhnlichen Verschmutzungen.

Hierzu zählen insbesondere:

• Kratzschäden

• Bissschäden

• Urin- oder Kotverunreinigungen

• Geruchsbelästigungen

• Beschädigungen an Möbeln

• Schäden an Textilien

• Verschmutzungen von Gemeinschaftsflächen

Außergewöhnlicher Reinigungsaufwand wird gesondert nach § 16 dieser AGB berechnet.

 

§ 13 Sorgfaltspflichten des Gastes

Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft einschließlich aller Einrichtungsgegenstände, technischen Geräte sowie Gemeinschaftsflächen sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

Fenster und Türen sind beim Verlassen der Unterkunft ordnungsgemäß zu schließen. Wasserhähne, Kochfelder, Backofen, Beleuchtung und sonstige elektrische Geräte sind nach Gebrauch auszuschalten, soweit deren Betrieb nicht erforderlich ist.

Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft ausreichend zu lüften und durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden zu vermeiden.

Beschädigungen oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Unterbleibt eine Meldung schuldhaft und entstehen dadurch Folgeschäden, haftet der Gast auch für diese.

 

§ 14 Schäden und Haftung des Gastes

Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für sämtliche während seines Aufenthalts verursachten Schäden.

Dies gilt auch für Schäden, die verursacht werden durch

• Mitreisende

• Besucher

• Kinder

• Haustiere

• sonstige Personen, denen der Gast Zugang zur Unterkunft gewährt

Die Haftung umfasst insbesondere Schäden an

• Möbeln

• Matratzen

• Bettwäsche

• Handtüchern

• Sofas

• Vorhängen

• Teppichen

• Wänden

• Türen

• Fenstern

• Böden

• Elektrogeräten

• Smart-TV

• Fernbedienungen

• Kücheninventar

• Geschirr

• Gläsern

• Dekorationsgegenständen

• Pflanzen

• Außenanlagen

• Schließanlage

• Schlüsseln

• Parkflächen

Der Gast ersetzt sämtliche tatsächlich entstehenden Wiederherstellungs-, Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten einschließlich Arbeitszeit, Material, Anfahrt sowie eines nachweislich entstandenen Mietausfalls.

Normale Gebrauchsspuren gelten selbstverständlich nicht als Schaden.

 

§ 15 Außergewöhnlicher Reinigungsaufwand

Die vereinbarte Endreinigungsgebühr umfasst ausschließlich den üblichen Reinigungsaufwand nach vertragsgemäßer Nutzung der Unterkunft.

Erfordert die Reinigung aufgrund des Zustands der Unterkunft einen darüber hinausgehenden Aufwand, werden die tatsächlich entstehenden Mehrkosten gesondert berechnet.

Ein außergewöhnlicher Reinigungsaufwand liegt insbesondere vor bei

• starker Verschmutzung der Unterkunft

• zurückgelassenem Müll

• verschimmelten oder verdorbenen Lebensmitteln

• verschmutztem Geschirr

• Fettablagerungen

• starken Kalkablagerungen

• Nikotinrückständen

• Rauchgeruch

• Cannabisgeruch

• Tierhaaren außerhalb der vereinbarten Tierhaltung

• Flecken auf Matratzen

• Flecken auf Bettwäsche

• Flecken auf Handtüchern

• Flecken auf Polstermöbeln

• Blut

• Urin

• Erbrochenem

• Fäkalien

• Haarfarbe

• Textilfarbe

• Make-up auf Textilien

• Selbstbräuner

• Glitzer

• Konfetti

• Kerzenwachs

• Öl- oder Fettverschmutzungen

• Verstopfungen durch unsachgemäße Nutzung

• außergewöhnlichen Geruchsbelästigungen

• erheblichen Sand- oder Schlammverschmutzungen

Die Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand zu 45 € je Arbeitsstunde, mindestens jedoch 50 €, sofern kein höherer nachweisbarer Schaden entstanden ist.

Erforderliche Spezialreinigungen (z. B. Ozonbehandlung, Polsterreinigung, Matratzenreinigung oder Geruchsbeseitigung) werden zusätzlich nach den tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.

 

§ 16 Schlüssel und Zugang

Der Gast erhält Zugang zur Unterkunft über die bereitgestellte Schlüsselbox.

Die Weitergabe des Zugangscodes oder der Schlüssel an nicht berechtigte Personen ist untersagt.

Bei Verlust eines Schlüssels oder wenn aus Sicherheitsgründen ein Austausch der Schließanlage erforderlich wird, trägt der Gast die hierfür tatsächlich entstehenden Kosten.

Hierzu gehören insbesondere

• Ersatzschlüssel

• Schließzylinder

• Schließanlage

• Arbeitszeit

• Anfahrtskosten

• Notdienstkosten

 

§ 17 Verbotene Handlungen

Folgende Handlungen sind in der Unterkunft untersagt:

• Partys oder Veranstaltungen

• gewerbliche Foto- oder Filmaufnahmen ohne Zustimmung

• Untervermietung

• Manipulation technischer Einrichtungen

• Entfernen von Rauchmeldern

• Manipulation des Routers oder WLANs

• Laden von Elektrofahrzeugen über Haushaltssteckdosen

• Laden von E-Bike- oder E-Scooter-Akkus innerhalb der Unterkunft

• offenes Feuer (einschließlich Kerzen, Wunderkerzen und Räucherstäbchen)

• Feuerwerk

• Grillen innerhalb der Unterkunft oder an hierfür nicht vorgesehenen Stellen

• das Lagern leicht entzündlicher Stoffe

Verstöße können zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz führen.

 

§ 18 Elektrogeräte, Brandschutz und Sicherheit

Die Sicherheit aller Gäste sowie der Schutz der Unterkunft und des Gebäudes haben höchste Priorität.

Aus diesem Grund ist insbesondere Folgendes untersagt:

• das Laden von Elektrofahrzeugen oder Plug-in-Hybridfahrzeugen über Steckdosen, Verlängerungskabel oder sonstige nicht ausdrücklich hierfür vorgesehene Stromanschlüsse der Unterkunft;

• das Laden von E-Bike-, E-Scooter- oder vergleichbaren Hochleistungsakkus innerhalb der Unterkunft;

• die Verwendung eigener Heizlüfter, Klimageräte, Kochplatten, Fritteusen oder sonstiger leistungsstarker Elektrogeräte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters;

• das Entfernen, Manipulieren oder Abdecken von Rauchmeldern oder sonstigen Sicherheitseinrichtungen;

• das Abbrennen von Kerzen, Teelichtern, Räucherstäbchen, Wunderkerzen, Feuerwerk oder sonstigem offenen Feuer innerhalb der Unterkunft sowie in gemeinschaftlich genutzten Bereichen;

• das Lagern leicht entzündlicher, explosionsgefährlicher oder gesundheitsgefährdender Stoffe.

Der Gast haftet für sämtliche Schäden und Folgeschäden, die aus einem Verstoß gegen diese Bestimmungen entstehen.

Bei erheblichen Verstößen ist der Vermieter berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.

 

§ 19 Schlüssel, Zugangscode und Zugang zur Unterkunft

Der Zugang zur Unterkunft erfolgt über eine Schlüsselbox (Lockbox).

Jeder Gast erhält für die Dauer seines Aufenthalts einen persönlichen Zugangscode.

Der Zugangscode sowie sämtliche Schlüssel dürfen ausschließlich von den angemeldeten Gästen genutzt werden.

Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Der Gast ist verpflichtet, sämtliche Schlüssel sowie den Zugangscode sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

Bei Verlust eines Schlüssels, Missbrauch des Zugangscodes oder sonstigen Sicherheitsrisiken haftet der Gast für sämtliche hierdurch entstehenden Kosten.

Hierzu gehören insbesondere:

• Ersatzschlüssel

• Austausch einzelner Schließzylinder

• Austausch der gesamten Schließanlage

• Programmierung elektronischer Schließsysteme

• Notdienstkosten

• Arbeitszeit

• Anfahrtskosten

• notwendige Sicherungsmaßnahmen

Der Vermieter ist aus Sicherheitsgründen jederzeit berechtigt, Zugangscodes zu ändern oder zu sperren.

Die Schlüssel sind spätestens bei Beendigung des Aufenthalts vollständig in der vorgesehenen Schlüsselbox zu hinterlegen.

 

§ 20 Internet und WLAN

Während des Aufenthalts wird dem Gast kostenfrei ein Internetzugang über WLAN zur Verfügung gestellt.

Ein Anspruch auf eine jederzeit störungsfreie oder unterbrechungsfreie Nutzung besteht nicht.

Der Gast verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.

Insbesondere untersagt sind:

• Urheberrechtsverletzungen

• illegales Filesharing

• das Abrufen oder Verbreiten strafbarer Inhalte

• Hackerangriffe

• Spamversand

• Schadsoftware

• sonstige rechtswidrige Nutzungen

Der Gast haftet für sämtliche über seinen Internetzugang verursachten Rechtsverletzungen, soweit er diese zu vertreten hat.

Es ist insbesondere untersagt

• den Router auszuschalten

• Netzwerkeinstellungen zu verändern

• technische Einrichtungen zu manipulieren

• zusätzliche Router oder Access Points anzuschließen

Vor der Abreise sind sämtliche persönlichen Benutzerkonten (z. B. Netflix, Amazon Prime Video, Disney+, Apple TV oder vergleichbare Streamingdienste) vollständig vom Smart-TV abzumelden.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für vergessene Benutzerkonten oder daraus entstehende Schäden.

 

§ 21 Videoüberwachung

Zum Schutz der Gäste, des Eigentums sowie zur Wahrung des Hausrechts werden ausschließlich Außenbereiche, Eingangsbereiche sowie gemeinschaftlich genutzte Bereiche videoüberwacht.

Eine Videoüberwachung innerhalb der Ferienwohnungen erfolgt nicht.

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich

• der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten

• der Beweissicherung

• dem Schutz der Gäste

• dem Schutz des Eigentums

• der Durchsetzung des Hausrechts

Die Aufzeichnungen werden grundsätzlich nach spätestens 72 Stunden automatisch gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung konkreter Vorfälle oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften länger benötigt werden.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

 

§ 22 Fundsachen

In der Unterkunft zurückgelassene Gegenstände werden, soweit dies zumutbar ist, für einen Zeitraum von einem Monat aufbewahrt. Lebensmittel, verderbliche Waren sowie hygienisch bedenkliche Gegenstände werden unmittelbar nach der Abreise entsorgt.

Die Rücksendung von Fundsachen erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes und nach vorheriger Erstattung sämtlicher hierdurch entstehenden Versand-, Verpackungs- und Bearbeitungskosten.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist der Vermieter berechtigt, Fundsachen nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen oder zu verwerten.

Für zurückgelassene Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 23 Hausrecht und außerordentliche Kündigung

Der Vermieter übt das Hausrecht aus.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung oder gesetzliche Vorschriften ist der Vermieter berechtigt, den Beherbergungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen und dem Gast den weiteren Aufenthalt zu untersagen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

• vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung der Unterkunft oder des Inventars

• erheblicher Verschmutzung der Unterkunft

• unerlaubten Partys oder Veranstaltungen

• erheblicher Ruhestörung

• Überschreitung der zulässigen Personenzahl

• Überlassung der Unterkunft an Dritte

• strafbaren Handlungen

• Verstößen gegen das Rauchverbot

• erheblicher Gefährdung anderer Gäste oder Nachbarn

• Missachtung von Sicherheitsvorschriften

• Nichtzahlung fälliger Forderungen

• falschen Angaben bei der Buchung oder beim Online-Check-in

Bei einer berechtigten außerordentlichen Kündigung besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte.

Der Vermieter ist berechtigt, in Fällen von Gefahr im Verzug oder zur Abwehr erheblicher Schäden die Unterkunft zu betreten. Hierzu zählen insbesondere:

• Brand oder Rauchentwicklung

• Wasserrohrbruch

• Gasgeruch

• Stromausfall mit Gefahrenlage

• dringende Reparaturen

• Gefahr für Personen oder Sachwerte

Soweit möglich, wird der Gast vor dem Betreten informiert.

 

§ 24 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für:

• eingebrachte Wertgegenstände

• Bargeld

• Schmuck

• Dokumente

• technische Geräte

• Fahrzeuge einschließlich deren Inhalt

• Fahrräder

• E-Bikes

• E-Scooter

• Garderobe

• Kinderwagen

• zurückgelassene Gegenstände

Ebenso besteht keine Haftung für Ausfälle oder Einschränkungen, die außerhalb des Einflussbereiches des Vermieters liegen, insbesondere:

• Internet- oder WLAN-Ausfälle

• Stromausfälle

• Ausfall der Wasserversorgung

• Ausfall der Heizungsanlage aufgrund höherer Gewalt

• behördliche Maßnahmen

• Naturereignisse

•Baustellen in der Umgebung

• Lärm, der nicht vom Vermieter verursacht wird

 

§ 25 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter

www.stay14.de/impressum

Diese Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Informationsangebots des Vermieters.

 

§ 26 Höhere Gewalt

Kann der Aufenthalt aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, haften weder Vermieter noch Gast für hierdurch entstehende Schäden, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

Hierzu zählen insbesondere:

• Naturkatastrophen

• Überschwemmungen

• Feuer

• Pandemien

• Epidemien

• Krieg

• Terroranschläge

• behördliche Nutzungsverbote

• Stromausfälle größeren Ausmaßes

• sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches der Vertragsparteien

Bereits entstandene gesetzliche Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

§ 27 Textform

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z. B. E-Mail), soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

Gesetzliche Formerfordernisse sowie individuelle Vereinbarungen mit Verbrauchern bleiben unberührt.

 

§ 28 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Gast Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand Marburg.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Gebührenordnung

Verspäteter Check-out

Nicht geräumte Wohnung ab 12:00 Uhr

Rauchen in der Wohnungmindestens 

Außergewöhnliche Reinigung

Nicht angemeldeter Übernachtungsgast

Haustier ohne Genehmigung

Schlüsselverlust

Verlust der Fernbedienung

Nicht gespültes Geschirr

Nicht entsorgter Müll

20 € je angefangene Stunde

Übernachtungspreis + 150 €/Tag

mindestens 250 € zzgl. tatsächlicher Kosten

45 €/Std., mindestens 50 €

Übernachtungspreis + 100 € pro Person/Nacht

tatsächlicher Mehraufwand zzgl. ggf. Vertragsstrafe

tsächliche Kosten

Wiederbeschaffungskosten

25 €

25 €